• Austausch,  Meinung

    „Die Hemmschwelle zur digitalen Hassrede scheint niedriger zu sein“

     Dr. Jana Büchter hat in ihrer juristischen Dissertation an der Universität Münster erforscht, ob das bestehende Strafrecht dem Phänomen „Hate Speech“ im Internet inhaltlich und hinsichtlich der Strafzumessung gerecht wird. Die Antwort, die die Rechtsanwältin in ihrer Arbeit gibt, ist: Ja, die bestehenden Gesetze reichen auch in der digitalen Welt aus. Im Interview mit Hanna Dieckmann weist sie darauf hin, warum es bei Teilaspekten wie der erschwerten Strafverfolgung dennoch wichtig ist, achtsam zu sein und gegebenenfalls nachzuschärfen. Wie wird das Phänomen „Hate Speech“ im Internet aktuell juristisch eingeordnet?,Hate Speech‘ ist kein eigener Straftatbestand im deutschen Recht. Stattdessen können solche Äußerungen – je nach Inhalt – unter bestehende Tatbestände wie Beleidigung, Verleumdung oder Volksverhetzung…

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