
Kommunalwahl 2025: Frauen bleiben in NRW-Räten deutlich unterrepräsentiert
Die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen im September 2025 hat den Frauenanteil in Stadt- und Kreisräten weiter sinken lassen. Nach aktuellen Auswertungen liegt er nun bei 33,2 Prozent und damit wieder unter dem Wert der Wahl von 2020. Trotz jahrelanger Diskussionen über Gleichstellung und politische Teilhabe zeigt der langfristige Vergleich, dass sich die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungen in den vergangenen zwei Jahrzehnten kaum verändert hat.
Die Untersuchung, durchgeführt an der Ruhr-Universität Bochum, wertete die Zusammensetzung von Kreistagen und Stadträten in den kreisfreien Städten aus. Während der Frauenanteil in größeren Städten im Durchschnitt etwas höher liegt als in den Landkreisen, erreichen nur wenige Kommunen Werte oberhalb von 40 Prozent. In vielen ländlich geprägten Regionen bleibt der Anteil deutlich darunter, teils sogar im einstelligen Bereich.
Deutliche Unterschiede zeigen sich in Abhängigkeit von der parteipolitischen Zusammensetzung der Räte. Parteien mit verbindlichen internen Regelungen zur Aufstellung von Kandidaten weisen durchweg höhere Frauenanteile in ihren Fraktionen auf. Dort, wo solche Regelungen fehlen, bleiben Frauen deutlich seltener vertreten. Entsprechend spiegelt sich der Wahlerfolg einzelner Parteien unmittelbar in der Zusammensetzung der kommunalen Gremien wider.
Auch das bestehende Wahlrecht spielt eine Rolle. Bei der Vergabe von Direktmandaten greifen bislang kaum verbindliche Vorgaben, was dazu führt, dass Frauen dort seltener kandidieren oder gewählt werden. In Kommunen, in denen Mandate überwiegend über Listen vergeben werden, ist der Frauenanteil höher als dort, wo viele Direktmandate erzielt werden. Eine paritätische Besetzung von Listen allein reicht daher nicht aus, um die Zusammensetzung der Räte dauerhaft auszugleichen.
Die Ergebnisse legen nahe, dass strukturelle Rahmenbedingungen einen erheblichen Einfluss auf politische Repräsentation haben. Ohne Anpassungen im Wahlrecht oder ergänzende Fördermaßnahmen ist kurzfristig nicht mit grundlegenden Veränderungen zu rechnen. Programme zur politischen Nachwuchsförderung können unterstützen, ersetzen jedoch keine strukturellen Regelungen. Insgesamt zeigt sich, dass die Zusammensetzung kommunaler Vertretungen weniger von einzelnen Wahlentscheidungen als von langfristigen politischen und rechtlichen Strukturen geprägt ist.


