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    Diskriminierung und Bildung – Teil 1

    Anspruch und Wirklichkeit Bildung wird oft als zentrales Versprechen moderner Gesellschaften verstanden: Wer sich anstrengt, soll unabhängig von Herkunft oder sozialem Status etwas erreichen können. Bildung soll Teilhabe ermöglichen, soziale Aufstiege erleichtern und Chancengleichheit schaffen. In diesem Idealbild wird Bildung zur „Gleichmacherin“ – zum Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben. Dieses Ideal findet sich auch in den rechtlichen Grundlagen wieder: Das Grundgesetz schützt die Gleichberechtigung (Art. 3), das internationale Menschenrecht auf Bildung (Art. 29 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte) ist anerkannt.

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