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Kennzeichnungspflicht nur für Deep Fakes: EU-Kommission weiss nun doch mehr
Unlängst berichtete WahnsinnWissen über die Verwirrung rund um die neuen EU-Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte – und darüber, wie wenig hilfreich die Europäische Kommission zunächst auf unsere konkrete Presseanfrage reagierte. Zur Wahrheit gehört aber auch: Mit einigen Tagen Verzögerung erreichte uns nun doch eine passgenaue Stellungnahme. Und die schafft Klarheit. Wir hatten wissen wollen, ob vollständig KI-generierte Bilder zur Illustration eines Blogs gekennzeichnet werden müssen, auch wenn sie keine realen Personen oder Ereignisse darstellen und nicht wie authentische Aufnahmen wirken. Die Antwort der EU-Kommission lautet nun:
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Kennt die Europäische Kommission sich mit ihrer eigenen KI-Kennzeichnungspflicht aus?
Verschiedentlich wird heute darüber berichtet, dass ab der kommenden Woche neue Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte gelten. Wer sich allerdings die entsprechenden Informationen der Europäischen Kommission anschaut, könnte den Eindruck gewinnen, dass es dabei keineswegs um sämtliche KI-Inhalte geht. Auf der Seite der Kommission heißt es ausdrücklich, dass nicht alle KI-generierten oder manipulierten Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Genannt werden dort insbesondere sogenannte Deepfakes, also KI-generierte oder veränderte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die existierenden Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise authentisch wirken könnten. Daneben erfasst die Regelung bestimmte KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, sofern diese keiner menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden. (Digitale Strategie Europa) Doch was…





