
Kennzeichnungspflicht nur für Deep Fakes: EU-Kommission weiss nun doch mehr
Unlängst berichtete WahnsinnWissen über die Verwirrung rund um die neuen EU-Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte – und darüber, wie wenig hilfreich die Europäische Kommission zunächst auf unsere konkrete Presseanfrage reagierte.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Mit einigen Tagen Verzögerung erreichte uns nun doch eine passgenaue Stellungnahme. Und die schafft Klarheit.
Wir hatten wissen wollen, ob vollständig KI-generierte Bilder zur Illustration eines Blogs gekennzeichnet werden müssen, auch wenn sie keine realen Personen oder Ereignisse darstellen und nicht wie authentische Aufnahmen wirken.
Die Antwort der EU-Kommission lautet nun:
„Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht für Bilder, die vollständig von einer KI generiert wurden, um einen Blog oder ähnliche Inhalte zu illustrieren und die keine Ähnlichkeit mit realen Personen, Objekten, Orten, Organisationen oder Ereignissen aufweisen und nicht fälschlicherweise den Eindruck erwecken, sie seien authentisch oder wahrheitsgetreu.“
Vereinfacht gesagt: Die Kennzeichnungspflicht betrifft in diesem Fall Deep Fakes – nicht pauschal alles, was eine KI erzeugt hat.
Bemerkenswert bleibt die Vorgeschichte. Zunächst hatte die Pressestelle lediglich auf genau jene Informationsseite verwiesen, zu der wir unsere Verständnisfrage gestellt hatten.
Einige Tage später kam die konkrete Antwort nun doch. Die Kommission entschuldigte sich zugleich dafür, unsere gesetzte Frist nicht eingehalten zu haben.
Das gehört ebenso zur Geschichte wie unsere ursprüngliche Kritik: Die Antwort kam verspätet – aber sie kam. Und sie beantwortet unsere Frage nun eindeutig. Immerhin etwas.


