Meinung,  Politik

Jens Spahn, die Leihmutterschaft und die Freiheit des Einzelnen

Es ist einfach, Jens Spahn für das zu verurteilen, was er getan hat, denn die Lage ist eindeutig. Er kann nicht dem einfachen Bürger etwas verwehren, was er selbst im Ausland in Anspruch nimmt, weil er über die finanziellen Möglichkeiten dazu verfügt. Dementsprechend muss Jens Spahn die politischen Konsequenzen tragen. Dass er von seinen politischen Ämtern zurücktreten sollte, gilt aus Sicht des Autors ohnehin schon seit langer Zeit aus zahlreichen anderen Gründen. Fast irrsinnig mutet daher an, dass dies nun ausgerechnet wegen eines Vorgangs geschehen dürfte, der eher Ausdruck individueller Freiheit ist und mit dem er letztlich niemandem geschadet hat.

Was die Causa aber in den Mittelpunkt rückt, ist eine andere Frage. Es ist letztlich keine juristische, sondern eine ethische: Wie wollen wir als Gesellschaft mit der Leihmutterschaft umgehen?

An der Causa Jens Spahn zeigt sich exemplarisch, dass die Freiheit des Menschen in fundamentalen Bereichen wie Sexualität oder Familie durch einen freiheitlichen Rechtsstaat letztlich nicht vollständig eingrenzbar ist. Selbst Diktaturen wie China haben durch ihre Einschränkungen individueller Freiheiten – etwa bei der Elternschaft – lediglich dazu geführt, dass Menschen Wege finden, dennoch das zu erreichen, was sie wollen. Die Ein-Kind-Politik führte beispielsweise dazu, dass Mädchen überdurchschnittlich häufig abgetrieben wurden, weil das Ziel bestand, möglichst einen Jungen zu bekommen.

Man kann dies ethisch und moralisch verurteilen. Es ändert aber nichts daran, dass Dinge geschehen. Das wiederum zeigt, dass Gesetze zwar eine Steuerungswirkung haben und auch haben sollen, letztlich aber zum Scheitern verurteilt sind, wenn sie normativ nicht das abbilden, was die Mehrheit der Gesellschaft mitzutragen bereit ist.

Wohlgemerkt: Diese und alle weiteren Ausführungen beziehen sich darauf, wie Dinge in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft funktionieren. Der Leser mag sich gleichwohl fragen, wie es demgegenüber in Ländern wie China oder Russland aussieht – und wie es vielleicht in Ostdeutschland bald aussehen könnte.

Jens Spahn und sein Ehemann wollten ein Kind. Damit sind sie nicht allein – ebenso wenig wie mit dem Umstand, dass der Kinderwunsch zunächst unerfüllt bleibt. Dies kann die unterschiedlichsten Gründe haben. Die psychologische Forschung zeigt, dass ein unerfüllter Kinderwunsch für die Betroffenen ebenso belastend sein kann wie sonst nur der Tod eines nahen Angehörigen. Nicht umsonst gibt es dazu umfangreiche Forschung.

In einem anderen Kontext hatten wir bereits mit einer Kinderwunschklinik gesprochen und werden der Thematik sicherlich noch einmal genauer nachgehen. Deshalb soll sie hier nicht weiter ausgebreitet werden. Festzuhalten bleibt jedoch: Der Kinderwunsch kann für Paare essenziell sein.

Wohlgemerkt: Niemand muss Kinder bekommen. Auch dies ist eine Errungenschaft eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats. Diese individuelle Entscheidung ist ebenso zu akzeptieren wie jede andere Entscheidung, die den höchstpersönlichen Lebensbereich betrifft.

Nun muss man allerdings anerkennen, dass nicht nur Jens Spahn aus einer Partei kommt, die individuelle Freiheitsrechte schon grundsätzlich kritisch sieht und in den vergangenen Jahren immer stärker den Fokus darauf gelegt hat, wie der Einzelne zu leben hat. Unlängst zeigte sich dies etwa in dem sozialistisch anmutenden Vorstoß, Menschen zu verbieten, in Teilzeit zu arbeiten, wenn dies dem Volkskörper nicht nutzt.

Jens Spahn war nie dafür bekannt, couragiert oder überhaupt in irgendeiner Weise für die Rechte des Einzelnen einzustehen. Diejenigen, die sich heute besonders laut äußern, vertreten genau diese Haltung ebenfalls. Wäre Jens Spahn innerhalb der CDU stets ein Kritiker der bestehenden Regelungen zur Leihmutterschaft gewesen, müsste der gesamte Fall selbstverständlich anders bewertet werden – zumindest von den Klardenkenden. Die antidemokratischen Schreier, insbesondere im Online-Bereich, mögen hiervon ausgenommen sein.

Tatsächlich hat Jens Spahn jedoch politische Positionen vertreten, die ein kollektivistisches Volkskörperbild erkennen lassen, wie man es in Deutschland ansonsten eher aus Bereichen der AfD oder der Linken kennt. Wohlgemerkt: Jens Spahn ist aus hiesiger Sicht kein Antidemokrat. Er zeigt aber durchaus Tendenzen zu glauben, dass eine Kooperation mit Antidemokraten – und interessanterweise nur mit solchen auf der rechten Seite – eine gute Idee sein könnte.

Anders wäre die Causa Leihmutterschaft auch dann zu bewerten, wenn Jens Spahn nach vorne getreten wäre und gesagt hätte: Ja, ich habe das deutsche Recht umgangen. Ja, ich habe erkannt, dass das, wofür ich politisch jahrelang eingetreten bin, falsch war, weil es in einen höchstpersönlichen Lebensbereich eingreift, in dem der Staat eigentlich nichts zu suchen hat.

Genau das hat Jens Spahn bislang jedoch nicht getan. Darin liegt der eigentliche Skandal.

Spahn nimmt für sich und seinen Ehemann das Recht in Anspruch, deutsches Recht nicht anwenden zu müssen, zeigt aber gleichzeitig keinerlei Anstalten, sich dafür einzusetzen, dass künftig niemand mehr in seinem Recht eingeschränkt wird, über eine Leihmutterschaft ein Kind zu bekommen.

Dabei ist durchaus nachvollziehbar, dass die Frage der Leihmutterschaft ethisch und moralisch hochkomplex ist. Es geht um Fragen der Abstammung, der Biografie und finanzieller Abhängigkeiten. Es sollte aber ebenso darum gehen, dass die bestehende deutsche Gesetzgebung bereits heute umgangen werden kann – und zwar von denjenigen, die über genügend Geld verfügen.

Es handelt sich um eine schwierige Debatte, die unideologisch und idealerweise statistikorientiert sowie ethisch und moralisch geführt werden sollte. Dabei sollte stets die Primärfrage lauten: Warum sollte der Staat überhaupt das Recht haben, in diese Freiheit des Menschen einzugreifen? Nachrangig sollte der Gesetzgeber dann fragen, ob es überhaupt realistisch ist, ein solches Gesetz durchsetzen zu wollen.

Der Autor dieses Artikels hat auf diese Fragen keine einfache Antwort und muss an dieser Stelle eingestehen, dass Jens Spahns Aussage, es gebe manchmal kein Schwarz und Weiß, tatsächlich zutrifft. Überraschenderweise beschreibt sie den Kern des Problems sehr klar. Genau diese Erkenntnis sollte sich dann allerdings auch in der Rechtslage widerspiegeln.

Derzeit ist das nicht der Fall. Die Rechtslage ist – je nach eigenem Standpunkt – eben richtig oder falsch. Man mag sich wünschen, dass diejenigen, die am lautesten nach harten und eindeutigen Regelungen rufen, einen Moment zurücktreten und sich fragen, mit welchem Recht sie als Politiker und Gesetzgeber eigentlich antreten, um individuelle Freiheiten einzuschränken.

Eine Antwort schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Consent Management Platform von Real Cookie Banner